Dies hat Folgen für die Heizperiode. So dürfen beispielsweise Korridore in Behördengebäuden nur mäßig beheizt werden, um Frostschäden zu vermeiden. Büros sollten nicht über 20 Grad beheizt werden, Besprechungsräume wenig oder gar nicht beheizt werden – zusätzliche Heizkörper sind verboten. In den Toilettenanlagen werden die Boiler in den Waschbecken abgestellt, damit kaltes Wasser zum Händewaschen ausreichen soll, zudem wird die Zahl der Kühlschränke reduziert. In Hallenbädern wird die Luft- und Wassertemperatur um ein Grad abgesenkt.
Ab 2023 Rabatt für Heizpilze
Öffentliche Gebäude werden nachts kürzer beleuchtet, die Weihnachtsbeleuchtung wird später als sonst eingeschaltet: Statt zehn Tage vor dem ersten Adventssonntag ist es nun zwei Tage vorher und sie wird ebenfalls um 22 Uhr ausgeschaltet. Ab 2023 sollen auch Heizkissen in Besuchergärten verboten werden, wenn bundesweit eine Frühwarnstufe aktiv ist. Derzeit wird geprüft, ob das WLAN der Stadt nachts abgeschaltet werden kann. Auch Klagenfurt schaltet seine Weihnachtsbeleuchtung aus: Statt wie üblich Anfang November wird sie erst ab dem ersten Adventssamstag, dem 26. November, eingeschaltet und bleibt nur noch bis 22:00 Uhr an.