Der Einsatz von Feldjäger war verfassungswidrig
Die umstrittene Militärpolizei-Razzia bei rechtsextrem verdächtigten Soldaten im März 2022 (Bild berichtete) war offenbar verfassungswidrig!
Diese äußerst gefährliche Einschätzung von Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (57, SPD) stammt von Professor Philipp Metzger von der Bundesuniversität der Bundeswehr in Mannheim.
Professor Philipp-Sebastian Metzger lehrt an der Bundesuniversität im Fachbereich Bundeswehr
Foto: PR
► Leitender Jurist bei BILD: „Der Einsatz von Militärpolizei, der einschüchtern und bedrohlich wirken soll, ist gerade wegen dieser Vorgehensweise als Eigenentwicklung zu werten.“ Innerstaatliche Einsätze sind nur nach dem Grundgesetz erlaubt, Soldaten aber nur, wenn sich Deutschland im Krieg befindet oder Naturkatastrophen (z. B. Überschwemmungen) bekämpft werden müssen. Einen Geheimdienst wie den MAD zu unterstützen, wie in diesem Fall, sei nicht geplant: “Der Einsatz der Streitkräfte – auch wenn nur wenige Soldaten zum Einsatz kamen – war verfassungswidrig.”
► Erschwerend kommt hinzu, dass die Ermittlungen der Trooper “einen Gerichtsbeschluss erfordern würden”. Dies war aber nicht vorhanden! “Die Militärpolizei sollte nicht mit einer Polizei verwechselt werden, sie hat keine derartigen Verantwortlichkeiten und Befugnisse.”
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► Hinzu kommt, dass der militärische Abschirmdienst, der nicht Teil der Streitkräfte ist, sondern eine eigene Bundesoberbehörde (Bundesamt für Militärnachrichtendienst) ist, bei Erkenntnissen aus dem kriminellen Umfeld “deutlich seine gesetzlichen Befugnisse überschritten” habe und auch getan habe nicht erkennbar nichts mit politischem Extremismus zu tun habe. Laut Metzger sind „Militärpolizisten nicht mit einer Polizei zu verwechseln“, sie haben keine derartigen Aufgaben und Befugnisse. ►”In Einzelfällen kann das Vorgehen von Feldjägersoldaten als strafbare Nötigung dargestellt werden.” Und Straftaten dürfen auch dann nicht begangen werden, wenn die Handlung vom Vorgesetzten angeordnet wurde.