Habecks große Heizungssteuerung kostet fast zehn Milliarden Euro

Stand: 01:01 Uhr|  Lesezeit: 4 Minuten 

Energiesparen ist ab sofort Pflicht Ab dem 1. September treten für sechs Monate verschiedene Maßnahmen in Kraft: Öffentliche Gebäude dürfen nur noch auf maximal 19 Grad beheizt werden und Ladentüren dürfen nicht mehr dauerhaft geöffnet bleiben. Aber das ist noch nicht alles. Innerhalb der nächsten zwei Jahre sollen alle Gaszentralheizungen optimiert werden. Doch die Kosten dafür werden enorm sein, klagen die Immobilienunternehmen. Finanzminister Habeck widerspricht den jeweiligen Volkswirtschaften. Angesichts der Erdgaskrise will die Bundesregierung mit einer neuen Regelung dafür sorgen, dass Bürger und Unternehmen weniger Energie zum Heizen von Gebäuden verbrauchen. Am kommenden Freitag berät der Bundesrat über eine zweite «Verordnung zur Energieversorgungssicherheit», die auf den Erdgasverbrauch abzielt und im Oktober in Kraft treten soll. Folglich müssen in den nächsten zwei Jahren alle Gaszentralheizungen in mindestens einer Million Wohn- und Nichtwohngebäuden saniert und optimiert werden. Das wird für die Bürger teuer. Beides zusammen soll nach Branchenschätzungen fast zehn Milliarden Euro kosten. Die Optimierung ist eine hydraulische Anpassung. Der Druck in einer Heizungsanlage wird so geregelt, dass sich die Wärme optimal verteilt – ein aufwändiger Vorgang, der schon bald Millionen Hausbesitzer in Deutschland beschäftigen wird. „Für den Fall, dass der zweite Teil des Erlasses in Kraft tritt, müssen in den nächsten zwei Jahren mindestens sieben Milliarden Euro für den Vergleich in rund sieben Millionen betroffene Wohneinheiten investiert werden“, heißt es in einer Berechnung des Bundesverbandes des deutschen Wohnungsbaus. und Immobilienunternehmen GdW, die der WELT AM SONNTAG zur Verfügung stehen. Lesen Sie hier mehr über die Gasversorgung Solidarität für Erdgas in der EU?
Hinzu kommen mindestens weitere 2,7 Milliarden Euro an Kosten, die das Bundesfinanzministerium für den ersten Teil der Verordnung veranschlagt – eine etwas aufwändigere Heizungssteuerung mit Steuerung unter anderem von Temperatureinstellungen. Mittelfristig soll die neue Energieeinsparverordnung für alle Gebäude mit mehr als sechs Wohnungen und Nichtwohngebäude mit einer Fläche von mehr als 1000 Quadratmetern gelten. Lesen Sie auch Den Gesamtkosten von fast zehn Milliarden Euro stehen Gaskosteneinsparungen von 8,4 Milliarden Euro für die ersten zwei Jahre gegenüber, wie das Ministerium prognostiziert. Auch das Ressort von Robert Habeck (Grüne) rechnet nur mit 2,8 Milliarden Euro für die Sanitärbilanz. Beides gilt im Geschäftsleben als völlig unrealistisch. „Der Vergleichsaufwand ist enorm: Man braucht Ingenieure und Heizungsfachhandwerker, die sich jeden Raum in jeder Wohnung ansehen“, sagt GdW-Geschäftsführerin Ingeborg Esser. Auch Hunderttausende Wohnungseigentümergemeinschaften stehen vor diesem Problem. „Mieter müssen informiert werden und Zugang zur Wohnung erhalten“, sagt Corinna Kodim, Geschäftsführerin Energie beim Verein Haus & Grund. „Wenn die Ventile nachgerüstet werden müssen, bedeutet das auch, dass die Heizung aus- und wieder eingeschaltet werden muss.“ Am sinnvollsten sei die Einstellung, „wenn einzelne Räume nicht oder nicht richtig beheizt werden oder wenn der Wärmeerzeuger ausgetauscht wurde“, so der Experte.

Mieter können Vermieter verklagen, wenn sie dies nicht tun

Die Bundesregierung ist jedoch davon überzeugt, dass Hausbesitzer trotz steigender Energiepreise zum Sparen gezwungen werden müssen: “Die notwendigen kurzfristigen Einsparungen werden nicht allein durch freiwillige Maßnahmen und Selbstverpflichtungen zur Reduzierung des Energieverbrauchs erreicht”, heißt es in dem Erlass. Es gibt keine Anfangsstrafe. Allerdings können Mieter ihren Vermieter verklagen, wenn sie dies nicht tun. Die erste Energieeinsparverordnung trat am 1. September in Kraft, darunter Vorschriften zur Schließung von Einzelhandelsgeschäften und ein Verbot der Beleuchtung von Werbetafeln nach 22 Uhr. bis 16 Uhr des folgenden Tages. Lesen Sie auch Im Heizungshandwerk gilt die zeitaufwändige hydraulische Regulierung noch aus einem anderen Grund als problematisch. „Der vorgeschriebene Bedarf bindet Kapazitäten im Handwerk, die woanders womöglich nicht mehr verfügbar sind“, sagt Udo Wirges, Leiter Technik beim Zentralverband Sanitär Heizung Klima. Gemeint ist die Umstellung von fossilen Brennstoffen auf andere Energieträger: Ab Januar 2024 muss jede neu installierte Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden – so plant die Koalition der Laternen. Für diesen Übergang sind enorme Kapazitäten erforderlich. Durch die Regulierung des Drucks in den Altanlagen, so der GdW-Chef Esser, “werden jetzt andere, sinnvollere Maßnahmen verhindert, die wichtiger wären, weil wir uns dadurch schneller von russischem Gas unabhängig machen.” Hier können Sie sich unsere WELT-Podcasts anhören Zur Anzeige der eingebetteten Inhalte ist Ihre widerrufliche Einwilligung zur Übermittlung und Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich, da die Anbieter der eingebetteten Inhalte als Drittanbieter diese Einwilligung benötigen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem Sie den Schalter auf „on“ stellen, erklären Sie sich damit einverstanden (jederzeit widerrufbar). Dies umfasst auch Ihre Zustimmung zur Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten an Drittländer, einschließlich der USA, gemäß Artikel 49 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO. Hier finden Sie weitere Informationen dazu. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über den Schalter und über den Datenschutz unten auf der Seite widerrufen.
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