Holetschek kündigte an, dass von derzeit Beschäftigten in Kliniken und Pflegeheimen kein Beihilfenachweis verlangt werde, nur neue Beschäftigte müssten ab dem 1. Oktober die strengeren Auflagen erfüllen. Ziel solle sein, „die ohnehin schon überlasteten Einrichtungen, die Gesundheitsämter und vor allem das Pflegepersonal nicht noch weiter mit wahnsinniger Bürokratie lahmzulegen“. Zuerst hatte die „Augsburger Allgemeine“ darüber berichtet.

Ab dem 1. Oktober ist eine Zusatzbescheinigung erforderlich

Die teilweise Impfpflicht wurde im Dezember 2021 von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Sie gilt ab Mitte März für alle Beschäftigten in Einrichtungen mit gefährdeten Personen wie Pflegeheimen und Kliniken und ist bis Ende 2022 befristet. Eine generelle Impfpflicht scheiterte dagegen im Frühjahr im Bundestag. In Deutschland gilt derzeit als vollständig geimpft, wer zwei Dosen des Impfstoffs erhalten hat – oder abgesehen von einer Impfung eine Coronavirus-Infektion nachweisen kann. Eine Auffrischungsimpfung (oder zwei Impfungen plus eine frühere Infektion) ist ebenfalls ab dem 1. Oktober erforderlich.

Holetschek: Für aktuelle Mitarbeiter bleibt „alles beim Alten“

Holecek betonte, er habe die Bundesregierung wiederholt aufgefordert, die einrichtungsbezogene Impfpflicht auszusetzen, die ohnehin am 31. Dezember auslaufe. „Aber die Berliner Ampel bleibt hartnäckig – obwohl Arbeitnehmer ab dem 1. Oktober noch mehr belastet werden.“ Die Verschärfung bedeutet viel Aufwand sowohl für die Betroffenen als auch für die Einrichtungen und Gesundheitsämter, die ohnehin schon genug zu tun haben. „Da von der Ampel keine schnelle und vernünftige Lösung zu erwarten ist, habe ich die Rechtslage eingehend geprüft“, erklärte der CSU-Politiker. Der Freistaat kann den Sparkurs nicht generell aussetzen. „Aber die strengeren Auflagen gelten aus unserer Sicht nur für Personen, die eine neue Stelle in einem Bereich antreten, der ab dem 1. Oktober der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegt.“ Das bedeute gleichzeitig: “Wer vor dem 1. Oktober seinen Job angetreten hat, bleibt für ihn gleich.” Holeczek verwies darauf, dass Bayern schon vor Wochen regelmäßig Bußgelder sowie Einreise- und Betätigungsverbote vermeide. „Denn für uns hat die Versorgungssicherheit oberste Priorität.“ In einigen anderen Bundesländern wurde die Impfpflicht fast oder gar nicht durchgesetzt.

Assoziation: „Eine unnötige Frage ist purer Schutz“

Auch mehrere Gesundheits- und Pflegeverbände fordern ein baldiges Ende der Teilimpfung. So kritisierte vor wenigen Tagen der Präsident des Bundesverbandes Privater Sozialer Dienstleister (BPA): „Die institutsbezogene Impfpflicht ist weitgehend wirkungslos und wirkt wie ein Relikt aus einer anderen Ära der Pandemiebekämpfung. Die nächste unnötige Frage, die jetzt ansteht, ist der reine Support. Fürsorge hat genug zu tun.” Meurer forderte die Bundesländer auf, ihren Gestaltungsspielraum zu nutzen. Auf die “sinnlose” Verstärkungsfrage hat Nordrhein-Westfalen bereits verzichtet. “Andere Länder sollten nachziehen.”