Die zentralen Punkte: Das Fragerecht im Gemeinderat ausbauen. Sie soll künftig „die Tätigkeit der Stadtverordneten im Rahmen ihrer Kontroll- und Auskunftsrechte gegenüber den der Kontrolle des Städtischen Rechnungshofes unterstehenden juristischen Personen umfassen, soweit sie nicht den Vorschriften der Gesellschaft entgegenstehen Gesetz.” . Mit anderen Worten: Die Opposition soll die Kenntnis von Unternehmen erhalten, die in die Stadt ausgelagert haben, die sie derzeit ablehnt. Bitte beachten Sie, dass dies nur für Anfragen an Räte gelten soll – nicht an U-Gremien. Dass letztere zahnlos sind, ist ein großer Kritikpunkt der Opposition.

Neuer Compliance-Beauftragter

Auch sollten einheitliche Mindeststandards für „Public Corporate Governance“ Kodizes und städtische Unternehmensberichte etabliert werden. „Diese Berichte sind nachvollziehbar und werden regelmäßig veröffentlicht. Ziel ist es, das Eigentumsverständnis der Stadt Wien klarer zu regeln, das Handeln der Gemeinde transparenter zu machen und Rollen- und Interessenkonflikte zu vermeiden“, heißt es. Auch der Stadtwerke-Unterausschuss des Stadtrats soll häufiger tagen – und der Landtag will einen eigenen „Compliance-Beauftragten“ ernennen. Seine Aufgabe sollte es sein, mit allen Fraktionen des Landtags einen „Verhaltenskodex“ zu entwickeln.