Gemeinsame Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde (DGKiZ) und des Bundesverbandes der Kinderzahnärzte (BuKiZ) zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz Kinder und Jugendliche sind besonders schützenswert, auch in der Zahnmedizin. Das Bundesgesundheitsministerium erklärt auf seiner Website: „Die Förderung der Gesundheit der jungen Generationen ist eines der wichtigen Ziele der Gesundheitspolitik. Gerade Kinder machen in kurzer Zeit große Entwicklungsschritte. Gleichzeitig werden in der Kindheit wesentliche Grundlagen für die Gesundheit in den folgenden Jahren gelegt. Daher ist es das Ziel des Bundesministeriums für Gesundheit, Kinder durch medizinische Versorgung zu einem gesunden Aufwachsen zu ermutigen und Krankheiten möglichst früh zu erkennen und zu behandeln. Der aktuelle Entwurf des GKV-FinStG sieht für die nächsten zwei Jahre Regelungen vor, die auf eine strikte Budgetierung der zahnärztlichen Leistungen hinauslaufen und die Erreichung dieser Ziele verhindern. 2011 hat der Gesetzgeber mit dem Vergabestrukturgesetz das Gesamtgebührenbudget abgeschafft und die jährliche Anpassung der Gesamtgebühr an inhaltliche Kriterien geknüpft. Tatsächlich sind die Ausgaben für zahnärztliche Leistungen, bezogen auf die Gesamtausgaben der GKV-Leistungen, in den letzten Jahrzehnten stetig gesunken – von zweistellig in den 1980er Jahren auf fast 9 % im Jahr 2000 und nur noch auf 6,25 % im Jahr 2021. Weil es keinen Bedarf gibt für die gesetzliche Budgetierung konventionell zahnärztlicher Leistungen. Da in der Kinderzahnheilkunde einerseits die Prävention und konservierende Versorgung im Vordergrund stehen, andererseits kaum Leistungen im Bereich Zahnersatz oder Parodontologie zu erbringen sind, tragen spezialisierte Kinderzahnarztpraxen sogar erheblich zur Ausgleichsersparnis bei. Daher lehnen die Deutsche Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde und der Bundesverband der Kinderzahnärzte den Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (GKV-FinStG) zur Minimierung der Kosten im Bereich der präventiven und konservativen chirurgischen Leistungen in den Jahren 2023 und 2024 kategorisch ab. Es sollte nicht sein, dass präventive und konservierende zahnärztliche Leistungen von Fall zu Fall budgetiert werden. Gerade die Kinderzahnheilkunde stellt die Weichen für die weitere Mund- und Allgemeingesundheit unserer Patienten. Spätere kieferorthopädische, prothetische und parodontale Behandlungen können nicht nur durch frühkindliche Untersuchungen (FU), Beratung und Prävention, sondern auch durch notwendige konservative operative Maßnahmen im Kindesalter vermieden werden. Die Wiedereinführung des Budgets wird in Zukunft zwangsläufig hohe Überwachungskosten verursachen. Es besteht kein Zweifel, dass ein großer Behandlungsbedarf besteht: Der 2018 erschienene Bericht zu den „Group Prevention Epidemiological Follow-up Studies 2016“ dokumentiert eindrucksvoll die deutliche Polarisierung der Kariesinfektion und den großen Sanierungsbedarf in den relevanten Altersgruppen: „Für die Dreijährigen … Der gewichtete Durchschnittspreis für Deutschland lag bei 0,48 dmft. Da 86,3 % der Kinder im Durchschnitt kariesfrei waren (dmft = 0), hatten die 13,7 % der dreijährigen Kinder, die Karies entwickelt hatten, im Durchschnitt 3,57 betroffene Milchzähne. … 73,9 % der Zähne waren kariös und daher unbehandelt. Sowohl der Füllungsteil als auch die Extraktion waren minimal, da kleine Kinder mit Karies normalerweise nur mit einer sehr komplexen Narkosebehandlung behandelt werden können. Die Sechs- bis Siebenjährigen. Der deutsche Durchschnitt lag bei 1,73 dmft und 0,38 Erstläsionen. 43 bis 62 % der Kinder waren auf Defektniveau ohne Karieserfahrung im Milchgebiss (dmft = 0). Im Durchschnitt waren bei Kindern mit Karies 3,96 Milchzähne betroffen. In Deutschland wurde nur die Hälfte aller kariösen Defekte behandelt (57,5 %). Ist das Budget für konservativ-chirurgische Leistungen ausgeschöpft, verfügen Fachpraxen für Notfall-Dentalhygiene von Kindern dieser Altersgruppe nicht mehr über ein entsprechendes medizinisch verfügbares Behandlungsangebot. Folglich sollten im Akutfall deutlich mehr Zähne gezogen werden, was zu den oben genannten Folgekosten führt. Daher lehnen die Deutsche Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde (DGKiZ) und die Bundesvereinigung der Kinderzahnärzte (BuKiZ) den Gesetzentwurf zum GKV-FinStG aus den oben genannten Gründen kategorisch ab. Sie fordern die Aussetzung des Budgets für alle konservativ-chirurgischen Leistungen für Kinder und Jugendliche bis 12 Jahre. Die finanzielle Stabilisierung des Gesundheitswesens darf nicht zu Lasten einer derart gefährdeten Patientengruppe gehen, die einen hohen Behandlungsbedarf hat und erst lernen muss, in Bezug auf die eigene Zahngesundheit selbstständig und zielgerichtet zu handeln. Die genannten Jugendzahnärztlichen Fachämter, Bundesverbände und Arbeitskreise unterstützen Familien seit Jahrzehnten. Das gemeinsame Ziel ist die weitere Reduzierung der dmft und eine kariesfreie Zukunft für kommende Generationen. Diese: DGKiZ, BuKiZ